Wahlprüfsteine 2026
Gewaltschutz
Gewalt im häuslichen Bereich und sexualisierte Gewalt richtet sich hauptsächlich gegen Frauen und Mädchen und kann im schlimmsten Fall bis zur Tötung eines Mädchens oder einer Frau führen, dem sogenannten Femizid.
Sexismus ist eine Form der Diskriminierung, von der ebenfalls Frauen und Mädchen deutlich häufiger betroffen sind als Männer und Jungen.
Die geschlechtsspezifische Dimension findet in der deutschen Rechtsprechung jedoch zu wenig Berücksichtigung.
Seit dem 01.02.2018 ist die Istanbul-Konvention für Deutschland in Kraft getreten. Sie ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Mit Unterzeichnung dieses völkerrechtlichen Vertrags, der unmittelbare Rechtswirkung entfaltet, hat sich Deutschland verpflichtet, auf jeder staatlichen Ebene alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu be-kämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern. Auf kommunaler Ebene resultiert daraus die Verpflich-tung, vor Ort entsprechende Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Das 2025 verabschiedete Gewalthilfegesetz konkretisiert die Schutzpflichten des Staates aus dem Grundgesetz und der Istanbul-Konvention.
Gesundheitsversorgung
Moderne Gesundheitspolitik zeichnet sich durch eine geschlechtersensi-ble Gesundheitsvorsorge und Berichterstattung aus. Auch im ländlichen Raum muss eine gute Gesundheitsversorgung gewährleistet sein, mit einer guten Erreichbarkeit für Frauen und Kinder.
Wir warnen vor dem Abbau von „nicht bedarfsnotwendigen“ Kapazitäten und auch Standortzusammenführungen. Hier stehen häufig zuerst die Bereiche Frauengesundheit/Geburtshilfe auf der kommunalen Streichliste. Gleichzeitig fehlen Kapazitäten im ambulanten Sektor. Beim Thema „Gesundheit rund um die Geburt“ sieht man die Problematik besonders deutlich. Der Hebammenmangel in vielen Regionen führt dazu, dass Frauen trotz des gesetzlichen Anspruchs auf Hebammen-versorgung diese gar nicht oder nur in reduziertem Umfang erhalten.
Die Geburtsvorbereitung und -nachbetreuung durch Hebammen und auch die Versorgung mit Familienhebammen muss im erforderlichen Umfang sichergestellt werden.
Zudem verstetigt sich der Trend, Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr im Leistungsangebot von vielen Ärzt*innen und Krankenhäusern vorzuhalten, was zu weiten und teilweise nicht zumutbaren Wegen für Betroffene führt.
Stadtplanung & Mobilität
Die vielfältigen Aufgaben der Stadtentwicklung und Stadtplanung verlangen eine grundlegende Zukunftsstrategie für eine moderne Stadt, in der Nachhaltigkeitsziele zu integrieren sind. Die Vorstellungen und Anforderungen an das Wohnen haben sich verändert. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau muss sich der Forderung nach altersgemisch-tem Wohnen und finanziell erschwinglichem Bauen und Wohnen noch stärker stellen.
Frauen und Männer haben ein unterschiedliches Mobilitätsverhalten und
-bedürfnis. Mobilität garantiert den Zugang zu Bildung, Erwerbsarbeit, politischer und gesellschaftlicher Teilhabe. Hierfür ist insbesondere der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) eine wichtige Voraussetzung.
Eine geschlechtergerechte Verkehrspolitik sowie eine rechtzeitig entwickelte Klimaanpassungsstrategie sind ein Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und nachhaltige Transformation.
Repräsentanz & Teilhabe
Frauen sind insbesondere in den kommunalen Vertretungen nach wie vor unterrepräsentiert. Besonders für eine Politik, die den Menschen vor Ort dienen soll, ist es unabdingbar, dass Frauen und Männer ihre Erfahrungen, Perspektiven und Interessen gleichberechtigt einbringen.
Nach wie vor stehen der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen Strukturen und Kulturen entgegen, die auf überholten Rollenvorstellungen beruhen. Dies betrifft z.B. Sitzungszeiten und Kommunikationsmuster in allen Kreistagen und Räten.
Obgleich in den kommunalen Verwaltungen viele Frauen beschäftigt sind, ist in den Spitzenpositionen eine deutliche Unterrepräsentanz fest-zustellen. Um Frauen für die Mitarbeit in Räten und als Fachkräfte für die Verwaltungen zu gewinnen, sind nachhaltige Anstrengungen not-wendig. Deshalb ist auch eine Stärkung der Position der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten notwendig.
Vereinbarkeit & Carearbeit
Grundlegende Voraussetzung für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist die eigenständige Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit.
Frauen verwenden pro Woche fast 50 Prozent mehr Zeit als Männer auf unbezahlte Sorge- und Hausarbeit. Auch der „Mental Load“, d.h. die unsichtbare kognitive und emotionale Belastung durch Planung und Organisation fällt überwiegend auf Frauen zurück. Aufgrund dieser Belastungen sind Frauen wesentlich häufiger als Männer in Teilzeit er-werbstätig, mit der Folge geringerer Rentenansprüche.
Eine Wertschätzung von Sorgearbeit und eine gerechtere Verteilung zwischen den Geschlechtern hilft nicht nur den Einzelnen, sondern stärkt auch die Gleichstellung, Lebensqualität und wirtschaftliche Stabilität in der gesamten Gesellschaft.
Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sind Frauen und Männer mit Kindern auf ausreichende Kinderbetreuungsangebote angewiesen. Pflegende Angehörige benötigen Unterstützung durch angemessene Angebote der Altenhilfe. Besonders für Frauen mit Migrationshintergrund ist der flächendeckende Zugang zu Sprachkursen mit Kinderbetreuung notwendig.
Ebenso sind flexible Arbeitszeitmodelle in den kommunalen Verwaltungen erforderlich, um eine vollzeitnahe Beschäftigung zu ermöglichen.
Digitalisierung
Digitale Technologien und Künstliche Intelligenz (KI) verändern zunehmend die Strukturen und Prozesse in unseren Kommunen. Sie kommen in Verwaltungsabläufen, bei der Verkehrs- und Energieplanung, im Bildungswesen und bei sozialen Dienstleistungen zum Einsatz. Diese Entwicklungen bieten Chancen, Prozesse effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Sie bergen aber gleichzeitig Risiken für soziale Un-gleichheiten. Die kritische Auseinandersetzung mit Gleichstellung und digitaler Teilhabe ist dabei ein zentraler Maßstab für die Zukunftsfähig-keit niedersächsischer Kommunen.
Gender Budgeting
In einem demokratischen Staat sind die Entscheidungen über die Vergabe von öffentlichen Mitteln weichenstellend: Sie dienen der Verwirklichung von Verfassungszielen. Zur Umsetzung des Gleichstellungsauf-trags des Grundgesetzes bedarf es einer systematischen, transparenten Analyse. Sie muss aufzeigen, wer von welchen Haushaltsmitteln besonders profitiert und wie auf kommunaler Ebene eine geschlechtergerechte Verteilung strukturell gesichert werden kann.
Die soziale Daseinsvorsorge wird als freiwillige Aufgabe finanziell eher nachrangig eingeordnet. Das hat zur Folge, dass viele dieser Aufgaben in die unbezahlte Arbeit in den Familien verlagert werden.
Die gleichberechtigte, paritätische Mitwirkung von Frauen ist gerade bei Entscheidungen über kommunale Haushalte unabdingbar.