Wahlprüfsteine 2026
Zur FRAUEN- und GLEICHSTELLUNGSPOLITIK in Niedersachsen zur KOMMUNALWAHL am 13.09.2026
Gewaltschutz
Gewalt im häuslichen Bereich und sexualisierte Gewalt richtet sich hauptsächlich gegen Frauen und Mädchen und kann im schlimmsten Fall bis zur Tötung eines Mädchens oder einer Frau führen, dem sogenannten Femizid.
Sexismus ist eine Form der Diskriminierung, von der ebenfalls Frauen und Mädchen deutlich häufiger betroffen sind als Manner und Jungen. Die geschlechtsspezifische Dimension findet in der deutschen Rechtsprechung jedoch zu wenig Berücksichtigung.
Seit dem 01.02.2018 ist die Istanbul-Konvention für Deutschland in Kraft getreten. Sie ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Mit Unterzeichnung dieses völkerrechtlichen Vertrags, der unmittelbare Rechtswirkung entfaltet, hat sich Deutschland verpflichtet, auf jeder staatlichen Ebene alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern. Auf kommunaler Ebene resultiert daraus die Verpflichtung, vor Ort entsprechende Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Das 2025 verabschiedete Gewalthilfegesetz konkretisiert die Schutzpflichten des Staates aus dem Grundgesetz und der Istanbul-Konvention.
Wir fordern:
- Effektive und koordinierte Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
- Einrichtung regionaler Koordinierungsstellen
- Auskömmliche finanzielle Sicherung der (spezialisierten) Fachberatungsstellen aus Mitteln der regionalen Haushalte
- Flächendeckender Ausbau von Täterfachberatungsstellen
- Angemessene personelle und finanzielle Ressourcen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
- Nachhaltige Förderung der Sichtbarkeit von Gewaltschutz durch effektive Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit
Gesundheitsversorgung
Moderne Gesundheitspolitik zeichnet sich durch eine geschlechtersensible Gesundheitsvorsorge und Berichterstattung aus. Auch im ländlichen Raum muss eine gute Gesundheitsversorgung gewährleistet sein, mit einer guten Erreichbarkeit für Frauen und Kinder.
Wir warnen vor dem Abbau von „nicht bedarfsnotwendigen” Kapazitäten und auch Standortzusammenführungen. Hier stehen häufig zuerst die Bereiche Frauengesundheit/Geburtshilfe auf der kommunalen Streichliste. Gleichzeitig fehlen Kapazitäten im ambulanten Sektor. Beim Thema „Gesundheit rund um die Geburt” sieht man die Problematik besonders deutlich. Der Hebammenmangel in vielen Regionen führt dazu, dass Frauen trotz des gesetzlichen Anspruchs auf Hebammenversorgung
diese gar nicht oder nur in reduziertem Umfang erhalten.
Die Geburtsvorbereitung und -nachbetreuung durch Hebammen und auch die Versorgung mit Familienhebammen muss im erforderlichen Umfang sichergestellt werden.
Zudem verstetigt sich der Trend, Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr im Leistungsangebot von vielen Ärzt*innen und Krankenhäusern vorzuhalten, was zu weiten und teilweise nicht zumutbaren Wegen für Betroffene führt.
Wir fordern:
- Erhalt und Wiederherstellung wohnortnaher Geburtsstationen sowie Wahlfreiheit für Schwangere
- Sicherstellung einer barrierefreien und interkulturell sensiblen Hebammenversorgung
- Ausbau regionaler Hebammenzentralen zur flächendeckenden Betreuung
- Stärkung und Ausbau der Familienhebammen durch Ausbildungs- und Einsatzanreize
- Bereitstellung kostenloser Menstruationshygieneartikel in kommunalen Bildungseinrichtungen
- Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen ab 21 Jahren mit staatlichen Leistungen
- Gewährleistung des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen in kommunalen Krankenhäusern
Stadtplanung & Mobilität
Die vielfaltigen Aufgaben der Stadtentwicklung und Stadtplanung verlangen eine grundlegende Zukunftsstrategie für eine moderne Stadt, in der Nachhaltigkeitsziele zu integrieren sind. Die Vorstellungen und Anforderungen an das Wohnen haben sich verändert. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau muss sich der Forderung nach altersgemischtem Wohnen und finanziell erschwinglichem Bauen und Wohnen noch starker stellen.
Frauen und Männer haben ein unterschiedliches Mobilitätsverhalten und -bedürfnis. Mobilität garantiert den Zugang zu Bildung, Erwerbsarbeit, politischer und gesellschaftlicher Teilhabe. Hierfür ist insbesondere der öffentliche Personennahverkehr (OPNV) eine wichtige Voraussetzung.
Eine geschlechtergerechte Verkehrspolitik sowie eine rechtzeitig entwickelte Klimaanpassungsstrategie sind ein Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und nachhaltige Transformation.
Wir fordern:
- Zeitnahe Förderung des sozialen Wohnungsbaus
- Förderung von generationenübergreifenden Wohnkonzepten und Wohnprojekten
- Aufwertung städtischer (Sport-)Plätze und Grünanlagen — Schaffung hoher Aufenthaltsqualität und bedarfsorientierte Planung
- Sicherheit erhöhen für Frauen/Senior*innen im öffentlichen Raum
- Ausbau des ÖPNV bzw. von Mitfahrkonzepten zwischen Stadt und ländlichen Räumen
- Entwicklung gender- und alterssensibler Hitzekonzepte in Städten
Repräsentanz & Teilhabe
Frauen sind insbesondere in den kommunalen Vertretungen nach wie vor unterrepräsentiert. Besonders für eine Politik, die den Menschen vor Ort dienen soll, ist es unabdingbar, dass Frauen und Männer ihre Erfahrungen, Perspektiven und Interessen gleichberechtigt einbringen. Nach wie vor stehen der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen Strukturen und Kulturen entgegen, die auf überholten Rollenvorstellungen beruhen. Dies betrifft z.B. Sitzungszeiten und Kommunikationsmuster in allen Kreistagen und Räten.
Obgleich in den kommunalen Verwaltungen viele Frauen beschäftigt sind, ist in den Spitzenpositionen eine deutliche Unterrepräsentanz festzustellen. Um Frauen für die Mitarbeit in Raten und als Fachkräfte für die Verwaltungen zu gewinnen, sind nachhaltige Anstrengungen notwendig. Deshalb ist auch eine Stärkung der Position der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten notwendig.
Wir fordern:
- Kommunale Vertretungen paritätisch besetzen
- Spitzenpositionen in den kommunalen Verwaltungen paritätisch besetzen
- Vereinbarkeit von Beruf, Familie und kommunalem Ehrenamt verbessern
- Empowerment von Frauen und Sensibilisierung von Männern, um gemeinsam Geschlechtergerechtigkeit durchzusetzen
- Verpflichtende Bestellung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten auch in Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohner*innen
- Personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung der Gleichstellungsbüros entsprechend der Größe der jeweiligen Kommune
Vereinbarkeit & Carearbeit
Grundlegende Voraussetzung für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist die eigenständige Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit. Frauen verwenden pro Woche fast 50 Prozent mehr Zeit als Männer auf unbezahlte Sorge- und Hausarbeit. Auch der „Mental Load”, d.h. die unsichtbare kognitive und emotionale Belastung durch Planung und Organisation fällt überwiegend auf Frauen zurück. Aufgrund dieser Belastungen sind Frauen wesentlich häufiger als Männer in Teilzeit erwerbstätig, mit der Folge geringerer Rentenansprüche.
Eine Wertschätzung von Sorgearbeit und eine gerechtere Verteilung zwischen den Geschlechtern hilft nicht nur den Einzelnen, sondern stärkt auch die Gleichstellung, Lebensqualität und wirtschaftliche Stabilität in der gesamten Gesellschaft.
Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sind Frauen und Männer mit Kindern auf ausreichende Kinderbetreuungsangebote angewiesen. Pflegende Angehörige benötigen Unterstützung durch angemessene Angebote der Altenhilfe. Besonders für Frauen mit Migrationshintergrund ist der flächendeckende Zugang zu Sprachkursen mit Kinderbetreuung notwendig.
Ebenso sind flexible Arbeitszeitmodelle in den kommunalen Verwaltungen erforderlich, um eine vollzeitnahe Beschäftigung zu ermöglichen.
Wir fordern:
- Flächendeckende, verlässliche und flexible Angebote zur Kinderbetreuung
- Kommunale Pflege- und Unterstützungsstrukturen stärken
- Angebote der offenen Altenhilfe ausbauen
- Familienfreundliche flexible Arbeitszeitmodelle installieren
- Sorgearbeit sichtbar machen und wertschätzen
- Auf- und Umstiegshilfen bei Teilzeit- zu Vollzeitwechseln
Digitalisierung
Digitale Technologien und Künstliche Intelligenz (KI) verändern zunehmend die Strukturen und Prozesse in unseren Kommunen. Sie kommen in Verwaltungsabläufen, bei der Verkehrs- und Energieplanung, im Bildungswesen und bei sozialen Dienstleistungen zum Einsatz. Diese Entwicklungen bieten Chancen, Prozesse effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Sie bergen aber gleichzeitig Risiken für soziale Ungleichheiten. Die kritische Auseinandersetzung mit Gleichstellung und digitaler Teilhabe ist dabei ein zentraler Maßstab fiir die Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Kommunen.
Wir fordern:
- Digitale Teilhabe sichern und Inklusion stärken
- Daten geschlechterdifferenziert erheben und Auswertungen diskriminierungsfrei gestalten
- Bürger*innen beteiligen und demokratische Mitbestimmung ausbauen
- Gleichstellung in der digitalen Arbeitswelt durchsetzen
- Digitalen Kompetenzen umfassend bilden und fördern
- Verantwortung, Kontrolle und Rechenschaftspflicht gewährleisten
Gender Budgeting
In einem demokratischen Staat sind die Entscheidungen über die Vergabe von öffentlichen Mitteln weichenstellend: Sie dienen der Verwirklichung von Verfassungszielen. Zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrags des Grundgesetzes bedarf es einer systematischen, transparenten Analyse. Sie muss aufzeigen, wer von welchen Haushaltsmitteln besonders profitiert und wie auf kommunaler Ebene eine geschlechtergerechte Verteilung strukturell gesichert werden kann.
Die soziale Daseinsvorsorge wird als freiwillige Aufgabe finanziell eher nachrangig eingeordnet. Das hat zur Folge, dass viele dieser Aufgaben in die unbezahlte Arbeit in den Familien verlagert werden.
Die gleichberechtigte, paritätische Mitwirkung von Frauen ist gerade bei Entscheidungen über kommunale Haushalte unabdingbar.
Wir fordern:
- Analyse des Haushalts einer Kommune im Hinblick auf Gleichstellungsrelevanz
- Transparente Darstellung der Ergebnisse für die öffentliche Diskussion
- Mittelvergabe an den gleichstellungspolitischen Zielen orientieren
- Freiwillige Aufgaben der Kommunen geschlechtergerecht priorisieren
- Nachweis über den geschlechtergerechten Einsatz von Mitteln
- Gleichberechtigte, paritätische Mitwirkung von Frauen bei Entscheidungen über öffentliche Haushalte gewährleisten
Herausgegeben von:
Landesfrauenrat Niedersachsen e.V.
Hilde-Schneider-Allee 25
30173 Hannover
Telefon 0511 321031
mail@landesfrauenrat-nds.de
www.landesfrauenrat-nds.de
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und
Gleichstellungsbüros Niedersachsen
Sodenstraße 2
30161 Hannover
Telefon 0511 336506-27
lag@gleichstellung-niedersachsen.de
www.gleichstellung-niedersachsen.de
Die Arbeit wird gefördert durch:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung