Kinderbetreuung im Landkreis Peine

Kinderbetreuung im Landkreis Peine Kinderbetreuung im Landkreis Peine | Vereinbarkeit von Familie und Beruf Diese Informationen mit den dazugehörigen Betreuungsangeboten können Sie als Broschüre zugeschickt bekommen. Schreiben Sie dazu eine E-Mail an gleichstellungsbuero@landkreis-peine.de Inhalt
  • Betreuung von Kindern bis zur Einschulung in die Grundschule
  • Allgemein Wissenswertes
  • Betreuung behinderter Kinder
  • Wieviel kostet ein Platz in der Kinderbetreuungseinrichtung?
Spezielle Betreuungssituationen
  • Tagesmütter, Tagesväter, Tageseltern
  • Au-pair-Kräfte
  • Babysitter
  • Kurzzeitige Betreuung
  • Betreuung kranker Kinder
  • Betreuung im (Grund)schulalter
  • Anschriften
Liebe Mütter, liebe Väter, die Bedeutung der Kinderbetreuung für eine erfolgreiche Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit ist sowohl in den Blickpunkt der Öffentlichkeit als auch der Politik gerückt. Immer mehr Frauen – und zunehmend auch Männer – möchten Beruf und Familie gerne miteinander vereinbaren. Immer noch ist es jedoch zur Zeit so, dass die Realisierung dieses Lebenskonzeptes wegen fehlender (vor allem für Kinder unter drei Jahren) oder zeitlich nicht ausreichender Kinderbetreuungsmöglichkeiten auf zahlreiche Hindernisse stößt und häufig eine Benachteiligung im Berufsleben zur Folge hat. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen und selbstverständlich auch allen anderen Müttern und Vätern, die sich nicht in der oben beschriebenen Lebenssituation befinden, eine Hilfestellung bei der Suche nach dem für Ihre Familie passenden Platz in einer Einrichtung geben und Sie über das vorhandene Betreuungsangebot für Ihre Kinder im Kleinkind-, Vorschul- und Grundschulalter in der Stadt Peine und im Landkreis Peine informieren und damit einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Sie leisten. Des weiteren finden Sie zusätzlich Wissenswertes über alternative beziehungsweise zusätzliche Betreuungsangebote wie Tagesmütter oder -väter oder Au-Pair-Kräfte. Wenn Ihnen die angebotene Betreuung beziehungsweise die Betreuungszeiten in Ihrer Gemeinde nicht ausreichen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Anfragen an die Gemeinde, an die Gleichstellungsbeauftragte Ihrer Gemeinde, die Stadt Peine oder direkt an die Kinderbetreuungseinrichtung. Betreuung von Kindern bis zum Eintritt in die Grundschule Allgemein Wissenswertes: Um die für Ihr Kind aus Ihrer Sicht am besten geeignete Betreuungseinrichtung auswählen zu können, geben Ihnen die einzelnen Einrichtungen gern Gelegenheit, sie vor der Anmeldung zu besuchen und sich ein Bild zu machen. Die Leiterin der Einrichtung und ihre Mitarbeiterinnen zeigen Ihnen die Räumlichkeiten gern und beraten Sie. Nach der Anmeldung haben Sie dann gemeinsam mit Ihrem Kind die Möglichkeit, einen oder mehrere Vormittage in einer Gruppe der Kinderbetreuungseinrichtung zu verbringen. Im Landkreis Peine und der Stadt Peine stehen zur Zeit über 88 Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung, 66 davon betreuen lediglich Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung,  8 Einrichtungen sind auch für Kinder im Schulalter geöffnet. 47 Einrichtungen betreuen Kinder unter 3 Jahren bis zur Einschulung. 3 sind Spielkreise ebenfalls für diese Altersgruppe. Alle Einrichtungen sind, unabhängig davon, ob der Träger die Gemeinde, die Stadt Peine, die Kirche oder eine Wohlfahrtseinrichtung ist, für alle Kinder offen, unabhängig von deren Konfession. Ob und welche weltanschaulichen Werte in der Einrichtung vermittelt werden, sollten Sie vor der Anmeldung Ihres Kindes in einem persönlichen Gespräch klären. Betreuung behinderter Kinder: Sie haben eine Entwicklungsverzögerung bei Ihrem Kind beobachtet oder es wurde z. B. bei einer U-Untersuchung festgestellt. In der Stadt und im Landkreis Peine gibt es neben vielen Kindertagesstätten (teilweise auch in Krippen) die Möglichkeit, Ihr Kind entsprechend seiner Entwicklung in einer Kindertagesstätte mit Integrations-, Sprachheil- oder Heilpädagogischer Gruppe betreuen zu lassen. In einer Integrationsgruppe: Der pädagogische Auftrag einer Integrationsgruppe ist die gemeinsame Erziehung, Bildung und Förderung von Kindern und Kindern mit erhöhtem Förderbedarf ab einem Alter von drei Jahren bis zur Einschulung in einer wohnortnahen Kindertagesstätte. In der Gruppe werden 18 Kinder, davon 4 Kinder mit Förderbedarf betreut und begleitet. In einer heilpädagogischen Gruppe: Der pädagogische Auftrag der heilpädagogischen Gruppen ist die individuelle Erziehung, Bildung und Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf ab einem Alter von drei Jahren bis zur Einschulung. In der heilpädagogischen Gruppe werden sieben Kinder mit erhöhtem Förderbedarf begleitet und gefördert. Alle diese Gruppen werden von speziell für diese Aufgaben geschultem Personal betreut. In einigen Einrichtungen wird nach dem Konzept der Einzelintegration gearbeitet, das bedeutet, dass eine Einrichtung ein behindertes Kind aufnehmen kann, wenn entsprechend geschultes Personal vorhanden ist. Beratung und Förderung: Falls sich bei Ihrem Kind eine verzögerte Entwicklung, eine Auffälligkeit zeigt, Sie irgend etwas an der Entwicklung Ihres Säuglings beziehungsweise Kindes beunruhigt, wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Frühberatung und Frühförderung im Landkreis Peine: Lebenshilfe Peine-Burgdorf GmbH Kunzendorfer Straße 1a, 31224 Peine- Essinghausen Frau Birgit Graumann Telefon 05171 58 700 Telefax 05171 58 70 15 E-Mail: birgit.graumann@lhpb.de Wieviel kostet ein Platz in der Kinderbetreuungseinrichtung? In den Kinderbetreuungseinrichtungen werden die Kinder von qualifizierten pädagogischen Fachkräften, wie im Kindertagesstättengesetz (KitaG) dokumentiert, betreut. Nach dem KitaG dienen die Einrichtungen „der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern“. Diese qualifizierte Betreuung durch Fachpersonal sowie die bauliche und sonstige Unterhaltung der Kinderbetreuungseinrichtungen kostet sehr viel Geld, ein Teil davon wird von Ihnen als Elternbeitrag erhoben. Wieviel Sie für einen Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung bezahlen müssen, hängt zum einen von der Betreuungsform (Vormittags-, Nachmittags- oder Ganztagsbetreuung) ab, die Sie für Ihr Kind wählen; zum anderen ist der zu zahlende Beitrag in den Einrichtungen beziehungsweise Gemeinden, in denen die Beiträge nach dem Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz gestaffelt sind, von Ihrem Einkommen abhängig. Die Höhe der Elternbeiträge legen die Gemeinden für ihren Zuständigkeitsbereich per Satzung fest. Den zu zahlenden Beitrag beziehungsweise eine Gesamtübersicht über die Sozialstaffel und die entsprechenden Anträge erhalten Sie entweder in der Kinderbetreuungseinrichtung oder in Ihrer Gemeinde beziehungsweise bei der Stadtverwaltung Peine. Zur Berechnung des für Sie zutreffenden Beitrags müssen Sie Ihr Einkommen nachweisen, alle Angaben unterliegen dem Datenschutz. Die Höhe des Beitrages und die zugrunde gelegten Berechnungen werden Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sollten Sie aufgrund Ihres Einkommens nicht in der Lage sein, einen festgesetzten Beitrag zu entrichten, kann dieser auf Antrag ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden. In dem nach der Sozialstaffel errechneten Beitrag sind Sonderdienste (Frühdienst, Spätdienst, Mittagessen) nicht immer enthalten. Die dafür eventuell zusätzlich anfallenden Kosten können sie in der Einrichtung erfragen. In der Regel werden Geschwisterermäßigungen gewährt, wenn Geschwister gleichzeitig eine Einrichtung besuchen. Spezielle Betreuungssituationen: Tagesmütter, Tagesväter oder Tageseltern Auch wenn Sie für Ihr Kind eine Betreuungseinrichtung gefunden haben, in der Ihr Kind regelmäßig betreut wird, gibt es immer wieder Situationen, in denen Sie eine zusätzliche Hilfe bei der Betreuung Ihrer Kinder benötigen. Vielleicht finden Sie einen Arbeitsplatz mit einer Arbeitszeit, die nicht mit der Betreuungszeit in der Einrichtung übereinstimmt oder Sie bekommen keinen Urlaub in der Zeit, in der die Betreuungseinrichtung in der Ferienzeit schließt. Oder aber Ihr Kind ist noch nicht drei Jahre alt, hat noch keinen Platz bekommen und sie möchten oder müssen wieder berufstätig sein. In diesen und ähnlichen Situationen kann es sinnvoll sein, eine Tagesmutter oder einen Tagesvater zur Betreuung Ihres Kindes oder zur zusätzlichen Betreuung zu suchen. Bei der Vermittlung oder zu weiteren Fragen sind Ihnen gerne behilflich: Familien- und Kinderservicebüro Landkreis Peine Rosenhagen 39 31224 Peine Telefon: 05171 401 20 40 Telefax: 05171 401 7733 E-Mail: familienservice@landkreis-peine Website: familienservice-landkreis-peine.de Öffnungszeiten Mo, Di 08:30 – 12:30 Uhr Do 13:00 – 17:00 Uhr Fr 08:30 – 12:00 Uhr Mi nach Vereinbarung Au-pair-Kräfte Als Au-pair-Kräfte arbeiten in den allermeisten Fällen junge Frauen, die für ein Jahr in’s Ausland gehen, um ein anderes Land und dessen Kultur kennen zu lernen sowie die Sprache des Gastlandes zu erlernen (wobei Grundkenntnisse vorwiegend vorhanden sind). Sie sind zwischen 18 und 30 Jahre alt. Es werden überwiegend junge Frauen, jedoch auch junge Männer vermittelt. Die Hauptaufgaben in den Familien sind die Betreuung der Kinder und leichte Hausarbeiten, wobei die Wochenarbeitszeit 30 Stunden nicht überschreiten sollte. Dafür muss die Gastfamilie ein eigenes Zimmer, Verpflegung und ein Taschengeld in der Höhe von ungefähr 250 Euro pro Monat (der genaue Betrag wird direkt ausgehandelt) zur Verfügung stellen und außerdem eine Krankenversicherung abschließen. Die Gastfamilie verpflichtet sich, der Au-pair-Kraft die Teilnahme an einem Sprachkurs zu ermöglichen und ihr einen angemessenen Urlaub zu gewähren. Für weitere Informationen und eine Beratung wenden Sie sich bitte an folgende Anschriften:
  • Caritasverband Wolfenbüttel Gabriele Lengert-Czech Krumme Str. 56 38000 Wolfenbüttel Telefon 05331 2600 5
  • Verein für internationale Jugendarbeit Au-Pair-Stellen-Vermittlung – Landesverein Hannover e.V. – Arbeitsgemeinschaft christlicher Frauen Fachverband des Diakonischen Werkes der EKD Emdenstraße 14 30167 Hannover Telefon 0511 1317 294 Telefax 0511 1612 404 Web au-pair-vij.org
Kurzzeitige Betreuung: Der Caritasverband für den Landkreis Peine bietet mit seinem Kindertreff Knirpsenland am Echternplatz 19/20, 31224 Peine, wochentags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr eine flexible, offene, kurzzeitige Betreuung für Kinder, deren Eltern an Sprach- oder Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, Behördengänge, Arztbesuche oder Einkäufe zu erledigen haben oder ganz einfach einmal zwei Stunden zum Entspannen benötigen. Zusätzlich gibt es in der Oster- und Weihnachtszeit Nachmittagsangebote, die durch Aushänge und in der örtlichen Presse bekannt gemacht werden. Fragen oder Voranmeldungen bitte unter der Telefonnummer 05171 – 58 10 81. Betreuung kranker Kinder: Ein gesetzlich festgelegter Freistellungsanspruch von 10 Tagen pro Kind und Jahr steht jedem Elternteil für die Betreuung eines kranken Kindes zu (bei mehr als zwei Kindern maximal 50 Tage). Bei Alleinerziehenden beträgt der Anspruch bis zu 20 Tagen für ein Kind (bei mehr als drei Kindern maximal 50 Tage). Versicherte Arbeitnehmer/innen erhalten Krankengeld bei einer Erkrankung des Kindes, wenn
  • es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben
  • eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann
  • das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • die Versicherung den Anspruch auf Krankengeld beinhaltet
Für die Dauer der Krankengeldzahlung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Krankengeld und unbezahlte Freistellung können nicht beansprucht werden, wenn
  • im Haushalt eine andere Person lebt, die die Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege übernehmen kann
  • der Arbeitgeber nach gesetzlicher oder vertraglicher Regelung zur bezahlten Freistellung verpflichtet ist.
Nähere Informationen zum Kinderpflege-Krankengeld erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Betreuung im (Grund)schulalter Verlässliche Grundschulen, Volle Halbtagsschulen  Hortbetreuung und Ferienbetreuung gewährleisten, dass die im Kindergarten beziehungsweise der Kindertagesstätte angebotene regelmäßige Betreuung auch weiterhin gegeben ist und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit. Verlässliche Grundschulen bieten eine verlässliche Unterrichts- und Betreuungszeit. Erfragen Sie genaue Zeiten bitte in Ihren Gemeinden. Im Landkreis Peine sind alle Grundschulen Verlässliche Grundschulen oder Volle Halbtagsschulen. Angaben zur Hort- und Ferienbetreuung entnehmen Sie bitte dem eingelegten Faltblatt der Broschüre. Möchten Sie in anderen Städten oder Landkreisen nach Betreuungsmöglichkeiten suchen, weil Sie vielleicht dort berufstätig sind, bekommen Sie Informationen von den entsprechenden Verwaltungen: Stadt Braunschweig Postfach 2663 38106 Braunschweig Telefon 0531 470 1 Landkreis Gifhorn Schlossplatz 1 38518 Gifhorn Telefon 05371 82 0 Region Hannover Fachbereich Jugend + Familie Ihmeplatz 5 30449 Hannover Telefon 0511 168 42 786 Landkreis Hildesheim Bischoff-Janssen-Straße 31 31134 Hildesheim Telefon 05121 309 0 Stadt Salzgitter Joachim Campe-Straße 6 – 8 38226 Salzgitter Telefon 05341 839 0